Over Drive

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Over Drive und ihren Kunden im Zusammenhang mit Reisen, Veranstaltungen, Erlebnisangeboten, Transportleistungen, Coaching-Angeboten sowie weiteren Dienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1.2
Over Drive ist als Tour-Operator tätig und organisiert beziehungsweise vermittelt Reisen, Events, Erlebnisprogramme und sonstige Veranstaltungen. Zusätzlich bietet Over Drive Dienstleistungen im Bereich Life- und Business-Coaching an.

1.3
Alle Leistungen von Over Drive erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Over Drive deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.4
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sowie sonstige rechtlich relevante Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5
Over Drive ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang keine schriftliche Beanstandung, gelten die Änderungen als angenommen.

2. Leistungen und Durchführung

2.1
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus den vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Over Drive.

2.2
Over Drive erbringt sämtliche Leistungen fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt. Zur Vertragserfüllung ist Over Drive berechtigt, Dritte oder externe Leistungsträger beizuziehen.

2.3
Beginn und Ende der jeweiligen Reise oder Veranstaltung richten sich nach den vereinbarten Terminen.

2.4
Wetter-, Sicherheits- oder organisationsbedingte Umstände können Änderungen einzelner Programmpunkte erforderlich machen. Kann ein Programmpunkt nicht durchgeführt werden, bemüht sich Over Drive um eine gleichwertige Ersatzleistung.

2.5
Änderungen wesentlicher Leistungen nach Vertragsabschluss sind zulässig, sofern sie erforderlich, sachlich gerechtfertigt und für den Gesamtcharakter der Reise oder Veranstaltung nicht erheblich sind. Dies gilt insbesondere für technische, organisatorische oder sicherheitsbedingte Anpassungen.

2.6
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert. Soweit infolge einer Änderung ein anderer Zielort erreicht werden muss, übernimmt Over Drive die Kosten einer angemessenen Ersatzbeförderung bis maximal zum Preis einer Bahnfahrt 2. Klasse.

2.7
Änderungen von Flugzeiten, Fluggesellschaften oder Flugrouten aufgrund behördlicher oder luftrechtlicher Vorgaben begründen weder einen Anspruch auf kostenlosen Rücktritt noch auf Schadenersatz.

2.8
Erfolgt eine erhebliche Änderung wesentlicher Vertragsleistungen, ist der Kunde berechtigt:

a) kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten,
b) eine gleichwertige Ersatzleistung ohne Mehrkosten zu verlangen, sofern verfügbar, oder
c) eine minderwertige Ersatzleistung unter Rückerstattung der Preisdifferenz anzunehmen.

Die entsprechenden Ansprüche müssen innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung der Änderung geltend gemacht werden.

2.9
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus Gründen, die seiner eigenen Verantwortung zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur insoweit, als Over Drive selbst eine Rückvergütung erhält.

3. Vertragsabschluss

3.1
Mit der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, persönlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen. Der Kunde bleibt während fünf Werktagen an seine Anfrage gebunden.

3.2
Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch Over Drive zustande.

3.3
Informationen in Prospekten, Online-Ausschreibungen oder sonstigen Veröffentlichungen Dritter sind für Over Drive nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

3.4
Von Over Drive eingesetzte Vermittler, Vertriebspartner oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, verbindliche Zusagen oder Vertragsänderungen im Namen von Over Drive vorzunehmen.

3.5
Meldet der Kunde weitere Teilnehmer an, haftet er für sämtliche Verpflichtungen dieser Personen, insbesondere für die vollständige Bezahlung der vereinbarten Leistungen.

3.6
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der gesamte Preis unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig. Der vollständige Betrag muss spätestens zehn Tage vor Leistungsbeginn bei Over Drive eingegangen sein.

4.2
Ein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.3
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Over Drive nach Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Annullierungsregelungen gemäss Ziffer 5.

4.4
Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Ansprüchen von Over Drive ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

4.5
Over Drive ist berechtigt, vereinbarte Preise nach Vertragsabschluss anzupassen, sofern sich insbesondere Gebühren, Wechselkurse oder Transportkosten verändern. Preissteigerungen von mehr als 10 % gelten als wesentliche Vertragsänderung.

5. Rücktritt, Umbuchung und Kündigung

5.1
Tritt der Kunde vor Reise- oder Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück oder nimmt die Leistung nicht in Anspruch, kann Over Drive eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern kein Fall höherer Gewalt vorliegt.

5.2
Over Drive ist berechtigt, folgende pauschale Annullierungskosten zu berechnen:

• ab 49 Tage vor Reisebeginn: 20 %
• 45 bis 40 Tage vor Reisebeginn: 40 %
• 39 bis 25 Tage vor Reisebeginn: 60 %
• 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn: 80 %
• ab 16 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100 %

Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Over Drive.

5.3
Der Kunde kann die gebuchte Reise auf eine geeignete Ersatzperson übertragen, sofern sämtliche Leistungsträger zustimmen. Der ursprüngliche Kunde und die Ersatzperson haften solidarisch für die daraus entstehenden Kosten.

5.4
Over Drive ist berechtigt, Reisen oder Veranstaltungen abzusagen, sofern die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder höhere Gewalt vorliegt.

5.5
Die Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 16 Tage vor Reisebeginn. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Alternativ kann Over Drive eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten.

5.6
Over Drive kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung erheblich stört, gegen vertragliche Pflichten verstösst oder die gesundheitlichen beziehungsweise körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme nicht erfüllt.

5.7
Im Falle einer Kündigung gemäss Ziffer 5.6 bleibt der Vergütungsanspruch von Over Drive bestehen.

5.8
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn höhere Gewalt die Durchführung erheblich erschwert oder unmöglich macht. Over Drive darf in diesem Fall bereits entstandene und nachweisbare Kosten vom Rückerstattungsbetrag abziehen.

6. Reiseunterlagen und Mitwirkungspflichten

6.1
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erhaltenen Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

6.2
Beanstandungen oder Abweichungen sind Over Drive unverzüglich mitzuteilen.

6.3
Werden notwendige Reise- oder Veranstaltungsunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt, hat der Kunde Over Drive darüber umgehend zu informieren.

6.4
Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde insbesondere das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung.

7. Haftung und Mängel

7.1
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder einem Vertreter von Over Drive mitzuteilen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

7.2
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige schuldhaft, können entsprechende Ansprüche des Kunden entfallen.

7.3
Eine Kündigung wegen mangelhafter Leistung setzt grundsätzlich voraus, dass Over Drive zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt wurde, sofern diese nicht unmöglich oder unzumutbar ist.

7.4
Die vertragliche Haftung von Over Drive für Schäden, die keine Personenschäden betreffen, ist auf den jeweiligen Reise- oder Veranstaltungspreis begrenzt.

7.5
Soweit gesetzlich zulässig, gilt diese Haftungsbeschränkung auch für ausservertragliche Sachschäden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

7.6
Die Haftungsbegrenzung gilt jeweils pro Kunde und pro Reise beziehungsweise Veranstaltung.

7.7
Over Drive haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt, das Verhalten des Kunden oder Dritte ausserhalb des Einflussbereichs von Over Drive verursacht werden.

7.8
Für vermittelte Fremdleistungen haftet Over Drive ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

7.9
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Leistungen sind innerhalb von sieben Tagen nach dem vorgesehenen Vertragsende schriftlich geltend zu machen.

7.10
Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende.

8. Einreisebestimmungen, Gesundheit und Versicherungen

8.1
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über geltende Einreise-, Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften zu informieren.

8.2
Die Beschaffung und Mitführung erforderlicher Reisedokumente sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegen ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden.

8.3
Over Drive empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall- sowie Reisegepäckversicherung.

8.4
Bei Flugreisen wird empfohlen, Gepäckschäden oder Gepäckverspätungen unmittelbar gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft anzuzeigen.

9. Schlussbestimmungen

9.1
Für sämtliche Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen Over Drive und dem Kunden gilt ausschliesslich deutsches Recht, soweit keine zwingenden internationalen Vorschriften entgegenstehen.

9.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Over Drive.

9.3
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

9.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Over Drive

People. Explore. Driving.

Stand: Mai 2026

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